Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreuger’s Hof inklusive der aktuell gültigen Stornebedingungen
Der Mieter hat nach Einzug vorhandene Schäden und Reklamationen dem Vermieter unverzüglich zu melden.Außerdem verpflichtet er sich die Wohnung sauber zu halten und die Einrichtung sorgsam zu behandeln.
Das Rauchen ist innerhalb des Objektes untersagt.
Haustiere sind nur in unserer Ferienwohnung Backhaus erlaubt
Bei einer Abreise am Sonntag fallen zusätzliche Kosten (50% Miete/Nacht) an, dafür entfällt die Abreisezeit.
Bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Auflagen (bzw. bei selbst verursachten Schäden) haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, die daraus zu vertretene Mietausfälle sowie ggf. für Schadensersatzansprüche.
Nach dem Eingang der Anzahlung, wird aus der unverbindlichen Reservierung ein verbindlicher Mietvertrag. Diese AGB sind Teil des Mietertrages den Sie durch Ihre Anzahlung akzeptieren. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung auf dem Konto des Vermieters eintreffen, verfällt die Reservierung. Bei der Stornierung eines verbindlichen Mietvertrages gelten folgende Stornogebühren:
bis zwei Monate vor Anreise: Stornogebühren frei
vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Anreise: 50% des Mietpreises
vom 14. Tag bis zum Mietbeginn: 90% des Mietpreises
Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen (wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) kündigen.
Der Mieter übernimmt die Verantwortung und Haftung für die Nutzung eines bereitgestellten Internetanschlusses während der Dauer des Mietverhältnisses. Der Internetzugang darf nur in der Form verwendet werden, dass keine Forderungen Dritter an den Anschlußinhaber entstehen und keine Gesetze verletzt werden. Der Mieter stimmt zu, dass bei Zuwiderhandlungen der Vermieter berechtigt ist, die Kontaktdaten des Mieter an den Anspruchsteller weiterzuleiten. Der bereitgestellte WLAN-Schlüssel ist vertraulich zu behandeln.
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist die Gemeinde des Vermieters. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind die Gerichte im Landgerichtsbezirk des Vermieters ausschließlich zuständig.
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